Mehrwertsteuerberechnung

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Einführung

Weitere Infos finden Sie bspw. [hier]. Zur Bestimmung ob Mehrwertsteuer berechnet werden muss oder nicht, ist ausschließlich das Lieferland (bzw. innerhalb EU auch die USt-ID) relevant.

Dabei ist zu beachten, dass bei einer Selbstabholer-Versandart die Adresse der abgebenden Apotheke als Lieferort gilt.


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Allgemein

  • steuerpflichtig
    • Lieferung innerhalb Deutschland
    • Lieferung in ein EU-Land ohne Lieferschwelle mit MwSt-Satz des Basislands.
    • Lieferung in ein EU-Land mit Lieferschwelle, unter MwSt-Satz des Lieferlandes
    • Liefreung in ein Drittland, für das die Lieferschwelle überschritten wurde. Dabei wird MwSt auch für Kunden mit UStID berechnet.
      Diese Option ist nur für bestimmte Länder möglich, z.B. CH oder GB. Bitte fragen Sie wegen weiteren Informationen Ihren Steuerbeerater,
  • nicht steuerpflichtig
    • Lieferung an einen Firmenkunden im EU-Ausland, der seine UStID hinterlegt hat
    • Lieferung in ein EU-Gebiet, das nicht zum Umsatzsteuergebiet der EU gehört. In Deutschland sind das Helgoland und Büsingen. Siehe auch Tabelle der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union
    • Lieferung in Drittland (bspw. Schweiz, U.S.A etc.)
    • Geschäfts-interne Abverkäufe



Siehe auch: globale Einstellungen