Inkasso: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem die Zahlungsfrist der letzten Mahnstufe erfolglos abgelaufen ist, können Sie die ausgemahnten Belege in der Inkassoliste ausgeben. Diese Liste können Sie dann an Ihr Inkassobüro oder Ihren Rechtsanwalt weitergeben, um das Inkassoverfahren zu betreiben.
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Nachdem die Zahlungsfrist der letzten Mahnstufe erfolglos abgelaufen ist, können Sie die ausgemahnten Belege in der Inkassoliste ausgeben (als Vorschau). Wenn Sie dann ausgewählte Belege über den Button "Export" exportieren, erzeugen Sie eine Liste, die Sie dann an Ihr Inkassobüro oder Ihren Rechtsanwalt weitergeben können, um das Inkassoverfahren zu betreiben.
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Durch das Anklicken des Buttons "Export" werden die Belege als exportiert gekennzeichnet und tauchen dadurch in späteren Inkassolisten nicht mehr auf.

Version vom 19. Juli 2012, 13:14 Uhr

Nachdem die Zahlungsfrist der letzten Mahnstufe erfolglos abgelaufen ist, können Sie die ausgemahnten Belege in der Inkassoliste ausgeben (als Vorschau). Wenn Sie dann ausgewählte Belege über den Button "Export" exportieren, erzeugen Sie eine Liste, die Sie dann an Ihr Inkassobüro oder Ihren Rechtsanwalt weitergeben können, um das Inkassoverfahren zu betreiben.

Durch das Anklicken des Buttons "Export" werden die Belege als exportiert gekennzeichnet und tauchen dadurch in späteren Inkassolisten nicht mehr auf.