Plausibilitätsprüfung für die Erlöskontengruppen
Allgemeines
Mit Hilfe der Plausibilitätsprüfung für die Erlöskontengruppen können Sie testen, ob die Zuordnung der Erlöskontengruppen im Artikelstamm in sich schlüssig ist.
Es wird geprüft, ob die Erlöskontengruppen jeweils einem oder verschiedenen Mehrwertsteuersätzen (im Basisland) zugeordnet ist. Wird eine Erlöskontengruppe gefunden, die Artikeln mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen zugeordnet ist, ist dies mit Sicherheit ein Fehler, und der Export wird abgebrochen.
Mit Hilfe der Aktualisierung der Erlöskontengruppen für Artikel können Sie die Erlöskontengruppen global setzen.
Artikel ohne Erlöskontengruppe und die Standard-Erlöskontengruppe
Ist einem Artikel keine Erlöskontengruppe zugeordnet, so verwendet der Datev-Schnittstellenexport die Standard-Erlöskontengruppe.
Die Plausibilitätsprüfung testet, ob allen Artikeln, denen keine Erlöskontengruppe zugeordnet ist, derselbe Mehrwertsteuersatz im Basisland zugeordnet ist.
Sie sollten nur dann die Standard-Erlöskontengruppe nutzen, wenn Sie sowieso nur Artikel mit demselben Mehrwertsteuersatz in Ihrem Artikelstamm haben.
Grenzen der Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilitätsprüfung erkennt nicht, wenn die Zuordnung zu den Artikel-Mehrwersteuersätzen einheitlich falsch ist.
Haben Sie zum Beispiel allen Artikeln mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz die Erlöskontengruppe MwSt voll zugeordnet und allen Artikeln mit dem vollen Mehrwertsteuersatz die Erlöskontengruppe MwSt ermäßigt zugeordnet, wird kein Fehler gemeldet, da die Zuordnung der Erlöskontengruppen einheitlich ist, es also nur Artikel mit einem MwSt-Satz für eine Erlöskontengruppe gibt.
- Siehe auch:
- DATEV-Schnittstelle
- Buchhalter