ApoSystem E-Rezept

Aus Mauve System3 Handbuch
Version vom 16. September 2024, 11:22 Uhr von Wandrei (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__TOC__ = Allgemeines = == Ausstellung des E-Rezeptes durch den Arzt == Der Patient erhält nach durchgeführter Konsultation vor Ort oder per Videosprechst…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Ausstellung des E-Rezeptes durch den Arzt

Der Patient erhält nach durchgeführter Konsultation vor Ort oder per Videosprechstunde vom Arzt ein E-Rezept, dass vom Arzt fälschungssicher signiert worden ist. Diese Information wird auf der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, was bedeutet, dass dieses E-Rezept von der Arztsoftware an den zentralen Rezeptspeicher der Gematik gemeldet wird. Dabei wird der E-Rezept-QR-Code produziert.


Patient erhält E-Rezept

Der Patient erhält das E-Rezept mit den QR-Codes von seinem Arzt in Papierform oder über die App der Gematik.

Es gibt einen Gesamt-QR-Code, der alle Verordnungen (Max. 3) enthält. Das Papier-E-Rezept enthält zusätzlich pro Verordnungszeile einen Code.

  • Der Patient hat nun die Möglichkeit, den QR-Code direkt in einer App oder im Webshop, zu der Apotheke seiner Wahl hochzuladen, das Medikament anzufragen und das E-Rezept bei Verfügbarkeit dorthin zu versenden oder dieses Vor Ort in der Apotheke einzulösen.
  • Die E-Rezept-Pflicht gilt zunächst nur für einen Teil der Verordnungen. In Folgestufen werden weitere Verordnungen, u.a. Betäubungsmittel- und sog. T-Rezepte, umgesetzt. Dies bedeutet, dass für diese Verordnungen das klassische Muster-16-Papierrezept weiterhin bestehen wird.
  • Besitzt der Patient eine eGK mit NFC-Funktion, kann er über die Gematik-App das Rezept Ihrer Apotheke elektronisch zuweisen.


Einlösen des E-Rezeptes

vor Ort:

  • Ihre Apotheke scannt im Abverkauf den QR-Code auf dem Ausdruck zum Abruf des E-Rezepts und der Code wird automatisch erkannt.
  • Ihre Apotheke steckt die eGK in das Kartenterminal und liest das E-Rezept über den Button F1 E-Rezept von der eGK aus.
  • Damit ist das E-Rezept Ihrer Apotheke zugeordnet und kann von anderen Apotheken nicht verwendet werden. Der Patient kann das E-Rezept nicht anderweitig verwenden.

per Gematik-App:

  • Der Patient hat die Möglichkeit, über seine App bei den Apotheken anzufragen, ob das Medikament dort verfügbar ist. Von den Apotheken seiner Wahl erhält der Patient Rückmeldung, ob und wann das Medikament verfügbar ist.
  • Danach erst entscheidet der Patient sich für die Apotheke, in der er das E-Rezept einlösen möchte, und weist der Apotheke den QR-Code zu oder löst es direkt vor Ort ein.
  • Auf einem E-Rezept können bis zu 3 Verordnungen hinterlegt werden mit jeweils einem eigenen QR-Code.
  • Das Medikament ist dann verbindlich für den Patienten reserviert und kann vom Patienten selbst abgeholt werden oder per Post oder per Botenlieferung verschickt werden.


Abrechnung des E-Rezeptes

Das E-Rezept sollte innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Abrechnungsfristen in die Abrechnung gegeben werden.



Voraussetzungen

Für einen reibungslosen Ablauf in der E-Rezept-Anwendung benötigen Sie zunächst Ihre Zugangsdaten für die technische Installation. Für die Übertragung der Abrechnung benötigen Sie die Rezeptabrechnungs-Schnittstelle mit den entsprechenden Zugangsdaten, die SMB-C (Security Module Card), Ihren eHBA (elektronischen Heilberufsausweis).

SMC-B

SMC-B steht für "Security Module Card". Die SMC-B wird auch Institutionskarte genannt. Nur mit der SMC-B kann sich Ihre Apotheke gegenüber den Diensten der TI authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen. Um Ihre SMC-B in Betrieb zu nehmen, muss diese zunächst freigeschaltet werden. Damit bestätigen Sie den Erhalt der SMC-B. Die Freischaltung der Karte muss durch Ihre Apotheke selbst vorgenommen werden. Sie erfolgt im Portal des jeweiligen Herstellers der SMC-B.


eHBA

Mit dem eHBA, auch Apothekerausweis genannt, identifizieren Sie sich persönlich gegenüber der TI. Er ermöglicht es, elektronische Dokumente wie das E-Rezept qualifiziert zu signieren. Um Ihren eHBA in Betrieb zu nehmen, muss dieser zunächst freigeschaltet werden. Damit bestätigen Sie den Erhalt Ihres eHBA. Die Freischaltung des eHBA muss durch Ihre Apotheke selbst vorgenommen werden. Sie erfolgt im Portal des jeweiligen Herstellers des eHBA.