Zusammenfassende Meldung
Einleitung
Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Bundeszentralamt für Steuern (seit dem 1. Januar 2006) eine Meldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (Zusammenfassende Meldung) bzw. datentechnisch zu übermitteln.