M-Intrahandelsstatistik

Aus Mauve System3 Handbuch
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Einführung

Die Intrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), das heißt die Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft.

Meldepflichtig sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge den Wert von 400.000 Euro im Vorjahr überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.

Das Modul Intrahandelsstatistik unterstützt Sie bei der Abgabe der Meldedaten für diese Statistik.


Wichtiger Hinweis Zur Zeit wird nur die Ausfuhr-Statistik unterstützt. Sollten Sie eine Einfuhr-Statistik benötigen, bitten wir Sie unserem Support Bescheid zu sagen. Dies sollte mit einem angemessenen Zeithorizont passieren.



Vorausetzungen

Sie müssen Kontakt mit dem statistischen Bundesamt aufnehmen. Dort erhalten Sie Informationen zur Inbetriebnahme der Schnittstelle bzw. der Registrierung bei der IDEV-Anwendung des stat. BA.

In Mauve System3 müssen Sie zum einen Ihre Abgabe-Kenndaten pflegen (Steuernummer, Bundesland des zust. Finanzamts, etc.).

Hauptartikel: Einstellungen


Zum anderen müssen Sie bei den Artikeln die entsprechenden Warennummer und die Ursprungsregion eintragen. Diese Daten können Sie auch über den Artikelimport aus Textdateien importieren.

Die Warennummern werden jährlich vom statistischen Bundesamt aktualisiert. Eine aktuelle Liste kann dort käuflich erworben werden. Nach der Abgabe der Dezember-Statistik und vor Abgabe der Januar-Statistik ist eine Aktualisierung dieser Warennummern notwendig.

Hauptartikel: Intrahandelsstatistik: Artikel



Arbeitsablauf

  1. Einmalige Arbeiten bei der Einrichtung des Moduls:
    1. Eintragen von Steuernummer, Bundesland des zust. Finanzamts, Unterscheidungsnummer für Unternehmensteile (siehe Einstellungen)
    2. Übergabe von Testdaten unter Angabe der Materialnummer TESTVER an das stat BA.:
      1. Eintragen der Warennummern für die Testdaten in der Artikelmaske (siehe Intrahandelsstatistik: Artikel)
        Dabei sollten für von der Statistik betroffene Belege bei den Artikeln der Posten die Warennummern und Ursprungsregionen hinterlegt werden.
        Es sollten insgesammt etwa 10 Datensätzen für den Test abgegeben werden, d.h. Sie müssen die Belege so wählen, das ~10 Posten (ohne Versandkostenartikel) berücksichtigt werden.
        Auch wenn sich im Testzeitraum Belege befinden, bei denen Artikel vorkommen, die noch nicht eingerichtet sind, lässt sich die Exportdatei erzeugen.
      2. Erzeugen der Test-Exportdatei mit Hilfe von [[]]


Von der Statistik betroffene Belege

Für eine Statistikdatei werden alle Belege berücksichtigt, für die gilt:

  • Der Belegtyp ist bestandsmindernd.
  • Das Zielland der Lieferung ist innerhalb der EU, aber nicht Deutschland.
  • Das Lieferdatum liegt innerhalb des angegebenen Monats



Siehe auch
Wikipedia: Intrahandelsstatistik