Lieferschwelle
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Rechtliche Änderungen zum 01.07.2021.
- Sobald ein Händler für 10.000 € netto oder mehr in Länder der EU B2C Lieferungen vornimmt, muss die Mehrwertsteuer des Lieferlands berechnet werden.
Die 10.000 € netto sind die Summe aller Länder, nicht wie früher pro Land.
Der Händler darf auch schon vom ersten Euro an die Mehrwertsteuer des Lieferlands berechnen. - One Stop Shop (OSS): früher musste die entsprechende Umsatzsteuerabrechnung mit dem jeweiligen Finanzamt des Lieferschwellenands einzeln abgerechnet werden. OSS erlaubt es jetzt die Umsatzsteuerberechnungen für die Lieferschwellenländer gebündelt über die deutschen Finanzbehörden abzurechnen.
Die Teilnahme am One Stop Shop Verfahren ist freiwillig
Mauve System 3 besitzt keine gesonderten Exporte für OSS, sondern übergibt die Buchungsdaten an das Datev-Programm. Aus diesem heraus kann der Steuerberater die nötigen Unterlagen (csv-Export) für das OSS-Verfahren erzeugen.
Lieferschwellenregelung in Mauve System 3
- Es gibt einmal globale Einstellungen für die Lieferschwellenländer. Dort kann für den vollen, den verminderten und den Null- Mehrwertsteuersatz des Basislandes (i.a.R. DE) jeweils ein Mehrwertsteuersatz des Ziellands hinterlegt werden. So kann man z.B. bestimmen, das alle Artikel, die in DE den vollen MwSt-Satz von 19% besitzen im Lieferschwellenand Österreich (AT) ebenfalls den vollen Mehrwertsteuersatz von 20% besitzen.
- Im Reiter Mehrwertsteuer im Artikelformular kann für jedes Lieferschwellenland ein abweichender Mehrwertsteuersatz hinterlegt werden. Sollte es also, um das obige Beispiel aufzugreifen, einen Artikel in DE geben, der 19% besitzt, aber in Österreich den verminderten MwSt-Satz von 10% besitzen, kann man das dort eintragen.
- An den jeweiligen Stellen kann man zusätzlich eine Erlöskontengruppe hinterlegen. Das ist für die Übergabe an die Datev zwingen nötig.
- Die Erlöskonten für den Portoartikel für die jeweiligen Mehrwertsteuersätze müssen in den Einstellungen für die Erlöskonten für Portoartikel festgelegt werden.
- Wenn Mauve System 3 einen Preis zieht, wird automatisch der richtige Mehrwertsteuersatz für das Zielland verwendet. Dabei bleibt der Bruttopreis gleich, der Nettopreis wird entsprechend angepasst.
- Der Shop macht das standardmäßig genauso, und behält in den Brutto bei. Per Shop-Freifeld kann man ein abweichendes Verhalten bestimmen: dass der Netto gleich bleiben soll und der Brutto neu berechnet wird.
- M-Datev Schnittstelle: Die Erlöskontonummer für die Lieferschwellenbuchung wird aus der Spalte 'Erlöse mit MwSt. Inland' entnommen. Siehe Erlöskontengruppen.
Neuerungen ab dem 01.07.2021 für die Lieferschwellenregelung in Mauve System 3
- In den globalen Einstellungen werden immer für alle Kunden Lieferschwelleneinträge für alle EU-Länder hinterlegt.
- Die Einstellungen für die EU-Länder lassen sich nicht löschen. Man kann aber durchaus die Mehrwertsteuersätze und die Erlöskontengruppen ändern .
- Für Nicht-EU Länder wie z.B. Großbritannien oder die Schweiz kann man Einstellungen hinzufügen bzw. Löschen, wie gehabt.
- Für die Lieferschwelle wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Dabei ist für die EU-Länder ein gemeinsamer Startzeitpunkt vorgesehen, die Nicht-EU Länder besitzen individuelle Startzeitpunkte.
- Die Lieferschwelle wird jetzt erst ab dem Startzeitpunkt wirksam. Maßgeblich dafür ist das Belegdatum (=Datum der Leistungserbringung.)
- Im Shop wird ab diesem Zeitpunkt die für den Artikel angegebene Lieferschwellenland-MwSt berechnet.
- Wenn ein Kunde sich der EU-Lieferschwelle nähert wird eine Meldung angezeigt.
- Wenn ein Kunde die EU-Lieferschwelle erreicht, wird diese automatisch eingeschaltet.
- Abweichende MwSt. für Artikel für alle Länder können per Artikel-Lieferschwellen-Mehrwertsteursatz-Import eingetragen werden.
Warum müssen die EU-Steuersätze beim Artikel hinterlegt werden?
Man muss die Steuersätze nicht auf jeden Fall bei jedem Artikel hinterlegen.
In manchen Fällen ist das aber nötig.
- Mauve System 3 weiß nicht 'automatisch', was der Steuersatz in dem jeweiligen Zielland ist.
- Deshalb bieten wir in den Globalen Einstellungen unter Lieferschwellen die Option an, aus dem Mehrwertsteuersatz des Basislands auf den des Ziellands zu schließen.
Also z.B. kann man dort einstellen, das alle Artikel, die in Deutschland 19% besitzen, wenn diese nach Östrerreich verkauft werden, 20% besitzen. - Es ist jetzt aber so, dass nicht jeder Artikel, der in Deutschland den vollen MwSt-Satz besitzt, diesen auch im EU-Ausland besitzt.
Z.B. ist es so, das manche Artikel, die in Deutschland 19% besteuert werden, in Österreich mit 10% besteuert werden.
Und für diese muss man dann unter Artikel/Mehrwertsteuer diesen von der Standard-Übersetzung abweichenden MwSt-Satz hinterlegen. - Die Mehrwertsteuerstruktur ist nicht in allen Ländern Europas gleich (siehe https://www.asd-int.com/de/ab-dem-1-januar-2021-geltende-umsatzsteuersaetze/).
- Es gibt in Deutschland einen ermäßigten Steuersatz.
- In vielen anderen Ländern gibt es mehrere ermäßigte Steuersätze.
- Wenn Sie z.B. nach Belgien liefern, dann kann es sein, das manche Artikel in BE 12% und andere 6%. besitzen.
Sie können in der Standardübersetzung aber nur einen ermäßigten Steuersatz angeben, weil Deutschland nur einen besitzt. - Wenn Sie also Artikel für beide ermäßigten MwSt-Sätze in BE verkaufen, können Sie standardmäßig die deutschen 7% z.B. in die 12% übersetzen.
Wenn es jetzt in Ihrem Artikelbestand Artikel gibt, die in Deutschland 7% besitzen, aber in Belgien 6%, müssen Sie für diese einen Eintrag in Artikel/Mehrwertsteuer hinterlegen. - Sie müssen aber natürlich auch für 7%, die in BE 21% besitzen, einen abweichenden Eintrag hinterlegen.
- Wenn Sie z.B. nach Belgien liefern, dann kann es sein, das manche Artikel in BE 12% und andere 6%. besitzen.
Hinweise zu Dänemark
Dänemark besitzt keinen ermäßigten Steuersatz. Deshalb kann den Artikeln, die im Basisland einen ermäßigten Steuersatz besitzen, automatisch kein ermäßigter Steuersatz für Dänemarkt zugeordnet werden. Um entweder den 0-Satz oder den vollen MwSt-Satz für Dänemark zuzuweisen, müssen Sie diesen unter Artikel/Mehrwertsteuer hinterlegen. Das können Sie entweder manuell tuen oder per Import (siehe oben).
- Siehe auch: Konfiguration
- Siehe auch: Globale Einstellungen
- Siehe auch: Mehrwertsteuer im Artikelformular
- Siehe auch: Erlöskontengruppen für Portoartikel
- Siehe auch: Artikel-Lieferschwellen-Mehrwertsteursatz-Import
- Siehe auch: Erlöskontengruppen