Intrahandelsstatistik Einstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * '''Steuernummer''' Die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) anzugeben hat.<br>'''Nichtnumerische Zeichen (/,- u.a.) dürfen nicht verwendet werden.'''<br>Die Anzahl der Ziffern einer Steuernummer (UStVA) ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:<br> '''-''' 10-stellig in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein<br> '''-''' 11-stellig in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen<br>In Zweifelsfällen sollte das Statistische Bundesamt, Telefon +49 611 75 2865, -2741 konsultiert werden. | + | * '''Allgemein''' |
− | * '''Bundesland des Finanzamts''' Anzugeben ist das Bundesland, in dem das für die Veranlagung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt seinen Sitz hat. | + | ** '''Steuernummer''' Die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) anzugeben hat.<br>'''Nichtnumerische Zeichen (/,- u.a.) dürfen nicht verwendet werden.'''<br>Die Anzahl der Ziffern einer Steuernummer (UStVA) ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:<br> '''-''' 10-stellig in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein<br> '''-''' 11-stellig in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen<br>In Zweifelsfällen sollte das Statistische Bundesamt, Telefon +49 611 75 2865, -2741 konsultiert werden. |
− | * '''Unterscheidungsnummer für Unternehmensteile''' Anzugeben ist die 3-stellige, vom Statistischen Bundesamt zugeteilte Nummer zur Unterscheidung von getrennt zur Statistik meldenden Unternehmen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bzw. von getrennt zur Statistik meldenden Bereichen innerhalb eines Unternehmens.<br>Ist keine U-Nummer zugeteilt worden, ist 000 anzugeben.<br>Die Zusatznummer kann bei Bedarf unter der Telefonnummer +49 611 75 2741, -2846 beantragt werden. | + | ** '''Bundesland des Finanzamts''' Anzugeben ist das Bundesland, in dem das für die Veranlagung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt seinen Sitz hat. |
− | + | ** '''Unterscheidungsnummer für Unternehmensteile''' Anzugeben ist die 3-stellige, vom Statistischen Bundesamt zugeteilte Nummer zur Unterscheidung von getrennt zur Statistik meldenden Unternehmen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bzw. von getrennt zur Statistik meldenden Bereichen innerhalb eines Unternehmens.<br>Ist keine U-Nummer zugeteilt worden, ist 000 anzugeben.<br>Die Zusatznummer kann bei Bedarf unter der Telefonnummer +49 611 75 2741, -2846 beantragt werden. | |
− | * ''' | + | * '''Einfuhr''' |
− | + | ** '''Materialnummer''' Die Materialnummer dient der Identifizierung der Datenlieferung und wird vom statistischen Bundesamt vergeben. | |
− | + | ** '''Bestimmungsregion''' Bundesland, in das die Waren eingeführt werden. | |
− | * '''Bestimmungsregion | + | ** '''Belegtypen''' Welche Belegtypen für die Einfuhrstatistik berücksichtigt werden sollen. Ergänzend werden nur solche Belegtypen berücksichtigt, die den Bestand erhöhen. |
− | * '''Belegtypen | + | * '''Ausfuhr''' |
+ | ** '''Materialnummer''' Die Materialnummer dient der Identifizierung der Datenlieferung und wird vom statistischen Bundesamt vergeben. | ||
+ | ** '''Belegtypen''' Welche Belegtypen für die Ausfuhrstatistik berücksichtigt werden sollen. Ergänzend werden nur solche Belegtypen berücksichtigt, die den Bestand vermindern. | ||
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Version vom 11. April 2016, 19:28 Uhr
In diesem Dialog legen Sie die grundlegenden Einstellungen für das Modul Intrahandelsstatistik fest, und steht nur zur Verfügung, wenn das entsprechende Modul freigeschaltet ist.
Sie erreichen diesen Dialog mit Hilfe des Menüpunkts Belege/Intrahandelsstatistik/Einstellungen.
- Allgemein
- Steuernummer Die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) anzugeben hat.
Nichtnumerische Zeichen (/,- u.a.) dürfen nicht verwendet werden.
Die Anzahl der Ziffern einer Steuernummer (UStVA) ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:
- 10-stellig in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
- 11-stellig in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
In Zweifelsfällen sollte das Statistische Bundesamt, Telefon +49 611 75 2865, -2741 konsultiert werden. - Bundesland des Finanzamts Anzugeben ist das Bundesland, in dem das für die Veranlagung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt seinen Sitz hat.
- Unterscheidungsnummer für Unternehmensteile Anzugeben ist die 3-stellige, vom Statistischen Bundesamt zugeteilte Nummer zur Unterscheidung von getrennt zur Statistik meldenden Unternehmen innerhalb einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bzw. von getrennt zur Statistik meldenden Bereichen innerhalb eines Unternehmens.
Ist keine U-Nummer zugeteilt worden, ist 000 anzugeben.
Die Zusatznummer kann bei Bedarf unter der Telefonnummer +49 611 75 2741, -2846 beantragt werden.
- Steuernummer Die Steuernummer des Auskunftspflichtigen, die dieser im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) anzugeben hat.
- Einfuhr
- Materialnummer Die Materialnummer dient der Identifizierung der Datenlieferung und wird vom statistischen Bundesamt vergeben.
- Bestimmungsregion Bundesland, in das die Waren eingeführt werden.
- Belegtypen Welche Belegtypen für die Einfuhrstatistik berücksichtigt werden sollen. Ergänzend werden nur solche Belegtypen berücksichtigt, die den Bestand erhöhen.
- Ausfuhr
- Materialnummer Die Materialnummer dient der Identifizierung der Datenlieferung und wird vom statistischen Bundesamt vergeben.
- Belegtypen Welche Belegtypen für die Ausfuhrstatistik berücksichtigt werden sollen. Ergänzend werden nur solche Belegtypen berücksichtigt, die den Bestand vermindern.
- Siehe auch
- Intrahandelsstatistik